Jeweils bis zum nächsten Monat, doch für eine fundierte und ausführliche Beratung samt arbeitsrechtlichen (sehr empfehlenswert!) sollte man 2-3 Wochen Zeit mit sich bringen. Je nachdem welches Datum dann herrscht, kann der Beginn wieder auf den 01. des darauffolgenden Monats gelegt werden.
Nein. Nicht wie bei anderen Versicherungen sind hier alle angeratenen und sogar laufende Behandlungen mitversichert. Keine Gesundheitsprüfung zu irgendeinem Zeitpunkt nötig
Das entscheiden Sie. Entweder kann der Mitarbeiter die Benefits auf eigene Kisten mitnehmen oder Sie erlöschen. Hier haben Sie die Möglichkeit, zu entscheiden, ob der Mitarbeiter durch Ihr Unternehmen belohnt werden soll. Ein echtes Bindungsmittel.
Sie bekommen von der Leistungsabrechnung nichts mit. Dies passiert zwischen dem Anbieter und dem Mitarbeiter. Sie haben keinen weiteren Verwaltungsaufwand.
Die Benefits fallen unter dem Sachbezug, hier gilt die Steuer- und Sozialversicherungsfreigrenze von 50 € pro Mitarbeiter. Ist der Sachbezug schon ausgeschöpft, so gibt es weitere Möglichkeiten dies zu versteuern.
Mindestens 3 Mitarbeiter müssen an den Benefits partizipieren, für bessere Modelle 10.
Ja. Die bestehenden Benefits bleiben unangetastet und können simultan ablaufen. Es gibt Möglichkeiten das Mitarbeiterportal in bestehende Anwendungen einzubetten.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und beraten alle Mitarbeiter, auch bei Bedarf in einem 1:1. Die Mitarbeiter erhalten ein Online-Portal, samt maßgeschneidertes Erklärungsvideo zu ihren Benefits und dazu eine App, indem Sie die Buchungen und Rechnungen einreichen können. 0 % Verwaltungsaufwand für Sie. Hier wird Ihnen die Arbeite komplett abgenommen.